SCHRIFTLICHE GEBOTE 

Sie können gerne schriftlich einen Kaufauftrag erteilen. Die Zahlung erfolgt gemäß den Versteigerungsbedingungen. Mailen Sie den beigelegten Kaufauftrag an: 

info@rotary-benefiz.com 


VERSTEIGERUNGS-BEDINGUNGEN

 

1.    Der “Rotary Club Innsbruck – Alpin”, ZVR-Nr. 117128851, c/o Hotel Grauer Bär, Universitätsstr. 5-7, AT 6020 Innsbruck organisiert und führt eine Versteigerung von Kunstwerken durch. Die Versteigerung wird zugunsten lokaler und regionaler Sozialprojekte sowie zur ganzheitlichen, nachhaltigen Entwicklung des Dorfs Kidera und der Tororo-Region im Osten Ugandas durchgeführt. 

2.    Es handelt sich um eine Versteigerung für wohltätige Zwecke. Der gesamte Nettoversteigerungserlös kommt dem in Punkt 1 beschriebenen Projekten zugute. 

3.    An der Versteigerung können Bieter teilnehmen, die entweder fristgerecht vollständige schriftliche Kaufaufträge eingereicht haben oder selbst an der Versteigerung teilnehmen. Eine Vertretung bedarf einer schriftlichen Vollmacht im Original. 

4.    Bieter haben sich vor der Teilnahme an der Versteigerung vor Ort zu registrieren. Die bekannt gegebenen Daten werden nur für Zwecke der Versteigerung verwendet und spätestens 40 Monate danach gelöscht. 

5.    Schriftliche Kaufaufträge mit gleich hohem Ankaufslimit werden in der Reihenfolge ihres Einlangens berücksichtigt. 

6.    Mindestgebote entsprechen dem Ausrufpreis. Der Rotary Club Innsbruck-Alpin ist berechtigt, allgemein und/oder für einzelne Kunstwerke Steigerungsstufen festzusetzen. 

7.    Der Rotary Club Innsbruck-Alpin ist berechtigt, einzelne Gebote ohne Angabe von Gründen abzulehnen. 

8.    Mit der Abgabe seines Gebotes bestätigt der Bieter, die versteigerten Werke besichtigt zu haben und damit aus eigener Anschauung zu kennen. 

9.    Der Zuschlag wird dem Meistbot erteilt. Mit Erteilung des Meistbotes (in der Regel durch die Worte „und drittens“) kommt ein Kaufvertrag über das ersteigerte Kunstwerk zum Letztgebot zwischen dem Bieter und dem Rotary Club Innsbruck-Alpin zustande. 

10.  Der Rotary Club Innsbruck-Alpin übernimmt keine Haftung für den Zustand der Werke, allfällige besondere oder im Katalog angeführte Eigenschaften (zB Maße) oder deren Echtheit. Der Rotary Club Innsbruck-Alpin versichert jedoch, die Werke direkt von den jeweiligen Künstlern oder den im Katalog genannten Schenkgebern erhalten zu haben. 

11.  Unverkauft gebliebene Gegenstände können zum Ausrufpreis oder einem anderen, vom Rotary Club Innsbruck-Alpin festgesetzten Limit allenfalls (nach Feilbietung durch den Rotary Club Innsbruck-Alpin) käuflich erworben werden. 

12.  Die Übernahme des Kunstwerkes und der Eigentumsübergang der erworbenen Werke erfolgen erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises. 

13.  Die Kaufpreiszahlung hat unmittelbar im Anschluss an die Versteigerung an Ort und Stelle gegen Ausstellung einer Rechnung zu erfolgen. Bei Zuschlagserteilung aufgrund schriftlicher Kaufanbote hat die Zahlung binnen 7 (sieben) Tagen ab Erhalt einer Rechnung zu erfolgen. Binnen weiterer 3 (drei) Werktage sind die Kunstwerke abzuholen. Eine Versendung erfolgt nicht. 

14.  Für nicht fristgerecht übernommene Kunstwerke übernimmt der Rotary Club Innsbruck-Alpin keine Haftung. Der Gefahrübergang findet spätestens im Zeitpunkt des vertragsmäßigen Übergabezeitpunktes statt (das ist jener Zeitpunkt, zu dem die Übergabe spätestens hätte stattfinden sollen, wenn der Bieter fristgerecht bezahlt und übernommen hätte). 

15.  Bei einer nicht fristgerechten Übernahme oder Bezahlung ist der Rotary Club Innsbruck-Alpin berechtigt, die erworbenen Kunstwerke auf Kosten des Erwerbers selbst oder bei Dritten einzulagern und nach Ablauf eines Monats zu veräußern. Davon bleiben weitere Rechte wie Vertragsrücktritt oder Schadenersatz unberührt. 

16.  Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist AT 6020 Innsbruck. Es ist ausschließlich österreichisches Recht anwendbar.